Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
der Ihsantrip LLC
§ 1 Geltungsbereich und Reiseveranstalter
1. Diese Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreisen, die die Ihsantrip LLC (nachfolgend „Ihsantrip“ oder „wir“) über die Website www.ihsantrip.de oder auf anderem Weg anbietet. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge (§§ 651a ff. BGB sowie Art. 250 und 252 EGBGB) und werden Inhalt des mit Ihnen geschlossenen Pauschalreisevertrags.
2. Reiseveranstalter ist die Ihsantrip LLC, Shams Business Center, Sharjah Media City Free Zone, Al Messaned, Sharjah, Vereinigte Arabische Emirate, vertreten durch Youness Rissane, E-Mail: mail@ihsantrip.de.
3. Für jede Reise gilt zusätzlich die jeweilige Reiseausschreibung (Reisebeschreibung auf der Website mit Reisedaten, Leistungen und Preisen) sowie die vorvertraglichen Informationen, die wir Ihnen vor der Buchung zur Verfügung stellen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Mit Absenden der Buchung über unsere Website geben Sie uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags ab. Grundlage sind die Reiseausschreibung, das gesetzliche Formblatt, die vorvertraglichen Informationen und diese Reisebedingungen, die Ihnen vor Absenden der Buchung zur Verfügung stehen.
2. Der Vertrag kommt mit Zugang unserer Reisebestätigung zustande. Die Reisebestätigung erhalten Sie auf einem dauerhaften Datenträger. Nehmen wir Ihr Angebot nicht an, erstatten wir eine bereits geleistete Zahlung unverzüglich und vollständig.
3. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Buchung ab, gilt sie als neues Angebot, an das wir 10 Tage gebunden sind. Sie können es innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung annehmen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ihr Recht zum Rücktritt vor Reisebeginn nach § 7 bleibt unberührt.
5. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Zahlung
1. Der Reisepreis ist in Euro zu zahlen. Zahlungen erfolgen über die auf der Website angebotenen Zahlungsarten.
2. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in der in der Reiseausschreibung angegebenen Höhe fällig. Die Anzahlung deckt Vorleistungen, die wir für Ihre Reise erbringen, insbesondere die vollständige Vorauszahlung der Flugtickets und Hotelanzahlungen. Alternativ können Sie den gesamten Reisepreis sofort zahlen.
3. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
4. Leisten Sie fällige Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung entsprechend § 7 verlangen, sofern nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt, der Sie zum Rücktritt berechtigt.
§ 4 Leistungen
1. Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung. Dazu gehören in der Regel Flüge, Unterkünfte mit der ausgeschriebenen Verpflegung, Transfers vor Ort, das Visum sowie die Reisebegleitung durch Ihsantrip.
2. Die Reisebegleitung erfolgt in deutscher Sprache. Sie unterstützt bei der Durchführung der Umrah und bei der Organisation vor Ort. Eine Gewähr für den Zugang zu bestimmten Orten oder Zeitfenstern, die von Behörden vergeben werden, ist damit nicht verbunden (siehe § 14).
3. Über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft informieren wir Sie vor der Buchung. Ändert sich die ausführende Fluggesellschaft, informieren wir Sie unverzüglich. Den Umfang des Freigepäcks entnehmen Sie der Reiseausschreibung.
4. Das Visum ist im Reisepreis enthalten. Die Art des Visums richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit und den jeweils geltenden saudischen Vorschriften. Die Entscheidung über die Erteilung trifft allein die zuständige Behörde.
5. Leistungen, die nicht in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung genannt sind, schulden wir nicht.
§ 5 Unterbringung
1. Die Unterbringung erfolgt in der gebuchten Zimmerkategorie (z. B. Doppel-, Dreibett- oder Vierbettzimmer). Der Preis versteht sich pro Person.
2. Bei Buchung eines Platzes in einem geteilten Zimmer erfolgt die Belegung mit weiteren Reisenden desselben Geschlechts. Die vereinbarte Höchstbelegung wird nicht überschritten. Gemeinsam reisende Personen können Wünsche zur Zimmeraufteilung angeben; verbindlich sind die von uns bestätigten Vereinbarungen.
3. Kommt eine vollständige Zimmerbelegung nicht zustande, bleibt es bei dem vereinbarten Reisepreis. Ein Aufpreis wird dafür nicht erhoben.
§ 6 Leistungsänderungen und Reisepreis
1. Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind. Dazu gehören insbesondere geringfügige Änderungen von Flugzeiten. Über Änderungen informieren wir Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.
2. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reise können Sie innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die Änderung annehmen, unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten oder, wenn wir eine solche anbieten, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen. Reagieren Sie nicht innerhalb der Frist, gilt die Änderung als angenommen. Darauf weisen wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hin.
3. Ihre Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mangelhaft ist. Hatten wir für die geänderte Reise geringere Kosten, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag.
4. Der vereinbarte Reisepreis ist ein Festpreis. Eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises erfolgt nicht.
§ 7 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn
1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären, möglichst per E-Mail an mail@ihsantrip.de. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei uns.
2. Treten Sie zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen. Das gilt nicht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
3. Die Entschädigung ist nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung pauschaliert. Die Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und den gewöhnlich möglichen Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Sie betragen pro Person, jeweils in Prozent des Reisepreises:
| Zugang der Rücktrittserklärung | Entschädigung |
|---|---|
| bis 31 Tage vor Reisebeginn | 20 % |
| 30 bis 19 Tage vor Reisebeginn | 35 % |
| 18 bis 9 Tage vor Reisebeginn | 60 % |
| ab 8 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt | 80 % |
4. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale. Auf Ihr Verlangen begründen wir die Höhe der Entschädigung.
5. Wird ein erforderliches Visum abgelehnt, informieren wir Sie unverzüglich und prüfen gemeinsam mögliche Alternativen. Eine Visumablehnung führt nicht automatisch zu einer kostenfreien Aufhebung des Reisevertrags. Bei einem Rücktritt gelten die vorstehenden Entschädigungsregelungen, soweit nicht gesetzliche Rechte entgegenstehen. Haben wir die Ablehnung zu vertreten, bleiben Ihre gesetzlichen Ansprüche unberührt.
6. Sind wir zur Rückerstattung verpflichtet, leisten wir diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
7. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
§ 8 Ersatzreisender
1. Sie können innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, erklären, dass eine andere Person in den Reisevertrag eintritt. Geht uns die Erklärung spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zu, ist sie in jedem Fall rechtzeitig. Bei einem späteren Zugang richtet sich die Rechtzeitigkeit nach den Umständen des Einzelfalls.
2. Wir können dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Dazu gehört insbesondere, dass für ihn rechtzeitig ein gültiges Visum erteilt wird und er dieselben Teilnahmevoraussetzungen erfüllt (siehe § 13). Bei Mehrbettzimmern muss die Ersatzperson dem Geschlecht der übrigen Zimmerbelegung entsprechen oder anderweitig untergebracht werden können.
3. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten, etwa für ein neues Visum, haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner. Wir berechnen nur die tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten und weisen sie Ihnen nach.
§ 9 Umbuchungen
Ein Anspruch auf Änderung von Reisetermin, Zimmerkategorie oder anderen Leistungen nach Vertragsschluss besteht nicht. Auf Wunsch prüfen wir Änderungen nach Verfügbarkeit. Entstehende Mehrkosten teilen wir Ihnen vorab mit; die Änderung erfolgt erst nach Ihrer Zustimmung.
§ 10 Rücktritt und Kündigung durch Ihsantrip
1. Wir können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. Der Rücktritt wird unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds erklärt. Den gezahlten Reisepreis erstatten wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.
2. Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Reisender die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Leistungen anrechnen lassen.
3. Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur zurücktreten, wenn diese Zahl und die Rücktrittsfrist vor Ihrer Buchung angegeben und Vertragsbestandteil geworden sind. Unsere Rücktrittserklärung muss Ihnen spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zugehen. Geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
§ 11 Reisemängel, Abhilfe, Minderung, Kündigung
1. Wird eine Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Zeigen Sie Mängel bitte unverzüglich der Reisebegleitung vor Ort an. Ihre Kontaktdaten und eine Notfallerreichbarkeit erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
2. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft und können wir deshalb keine Abhilfe schaffen, sind Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz insoweit ausgeschlossen.
3. Ist die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und schaffen wir innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Vertrag kündigen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe notwendig ist.
4. Ihre gesetzlichen Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bleiben unberührt.
5. Gepäckschäden und Verspätungen bei Flugreisen sollten Sie unverzüglich vor Ort bei der Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) melden: bei Gepäckschäden binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung. Informieren Sie zusätzlich die Reisebegleitung.
6. Die Reisebegleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
§ 12 Haftung
1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
2. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder darauf beruhende gesetzliche Vorschriften, die den Schadensersatzanspruch gegen den Leistungserbringer beschränken oder ausschließen (etwa das Montrealer Übereinkommen für Flugbeförderungen), können wir uns Ihnen gegenüber hierauf berufen.
§ 13 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Teilnahmevoraussetzungen
1. Für die Einreise nach Saudi-Arabien benötigen alle Reisenden, auch Kinder, einen eigenen Reisepass, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Ein Personalausweis genügt nicht.
2. Für die Visumbeantragung benötigen wir eine gut lesbare Kopie bzw. ein klares Foto Ihres Reisepasses. Dieses muss uns spätestens bis zur Fälligkeit der Restzahlung vorliegen. Liegen die Unterlagen nicht rechtzeitig vor und kann das Visum deshalb nicht erteilt werden, gilt dies als Rücktritt nach § 7.
3. Wir informieren Sie vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass-, Visa- und Gesundheitsanforderungen des Bestimmungslands sowie die ungefähren Fristen zur Visumerteilung. Bitte teilen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit und die für die Einreise maßgeblichen Besonderheiten Ihrer Reisedokumente mit. Über uns bekannt werdende Änderungen bis zum Reisebeginn informieren wir Sie.
4. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Nachteile aus ihrer Nichtbeachtung gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie beruhen auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch uns.
5. Minderjährige können nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten an der Reise teilnehmen.
6. Die Reise ist mit längeren Fußwegen und hohem Personenaufkommen verbunden. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist sie nur eingeschränkt geeignet. Bitte sprechen Sie uns vor der Buchung an; wir prüfen dann im Einzelfall, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme möglich ist.
§ 14 Behördliche Vorgaben in Saudi-Arabien
1. Visumerteilung, Einreise, der Zugang zu den heiligen Stätten sowie die Vergabe von Genehmigungen und Zeitfenstern (etwa über die Plattform Nusuk) liegen in der Zuständigkeit saudischer Behörden. Ihre Entscheidungen können wir nicht beeinflussen.
2. Ändern sich behördliche Vorgaben nach Vertragsschluss, informieren wir Sie unverzüglich. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen und bei Reisemängeln, bleiben unberührt.
§ 15 Versicherungen
Im Reisepreis sind keine Versicherungen enthalten. Wir vermitteln keine Versicherungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Auslandskrankenversicherung einschließlich Rücktransport.
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026